ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der BLACK SWAN MAGIC GmbH
(nachstehend Black Swan Magic)
BLACK SWAN MAGIC GmbH
Firmenbuchnummer: 547763 i
UID Nummer: ATU76445535
Bankverbindung: IBAN AT87 2011 1843 6415 4500
Anschrift: Jörgerstrasse 30/5b, 1170 Wien
Kontakt: lucia@blackswan-magic.com
1. ALLGEMEINES:
1.1 Die Black Swan Magic empfiehlt dem Auftraggeber die jeweils – in Abstimmung mit den Vorgaben des Auftraggebers – sinnvollsten Maßnahmen, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Dabei ist man auf eine offene Kommunikation seitens des Auftraggebers angewiesen.
1.2 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Black Swan Magic und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von Black Swan Magic schriftlich bestätigt werden.
1.4 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Auftraggebers widerspricht Black Swan Magic ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Auftraggebers durch Black Swan Magic bedarf es nicht.
1.5 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. VERTRAULICHKEIT:
2.1 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf die Teile des Auftrages übertragen werden, sichern dem Auftraggeber ihre Verschwiegenheit zu.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
3.1 Projekte, die sich über einen längeren Zeitraum als einen Monat erstrecken, werden wie folgt abgerechnet:
30% am Projektbeginn
30% zur Projektmitte
40% am Projektende
Jeweils mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der geschuldete Betrag mit 7 % jährlich zu verzinsen. Für jede Mahnung kann ein Pauschalbetrag von € 20,- sowie die Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. Für anfallende Reisekosten kann ein A-Conto verlangt werden. Alle Preise und in den gegenständlichen AGB angeführten Beträge verstehen sich netto und sind zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zu bezahlen.
3.2 Die von Black Swan Magic erbrachten Leistungen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Black Swan Magic.
4. NUTZUNGSRECHTE:
4.1 Alle Konzepte, Präsentationen und Ideen die im Rahmen der Zusammenarbeit entstehen und schriftlich oder mündlich erwähnt werden, dürfen vom Aufttraggeber auch nach Ablauf der Zusammenarbeit genutzt werden. Der Auftraggeber darf die erbrachten (geistigen) Leistungen und damit verbundene Werke jedoch nicht für Werbezwecke oder für Produkte einsetzen, die nicht im Rahmen der jeweils vertraglich vereinbarten Aktivität umfasst sind.
4.2 Für alle vor einem Auftrag präsentierten Konzepte, Präsentationen und Ideen verpflichtet sich der potentielle Auftrageber, es zu unterlassen diese außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Sofern der potentielle Auftraggeber der Meinung ist, dass ihm Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies binnen 7 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
4.3 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Black Swan Magic dem potentiellen Auftraggeber eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Auftraggeber verwendet, so ist davon auszugehen, dass Black Swan Magic dabei verdienstlich wurde.
Der potentielle Auftraggeber kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung ein.
4.4 Wird im Rahmen des Auftragsverhältnisses eine neue Marke kreiiert, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Abgeltung der entsprechenden Endgelte diese auf seinen Namen eintragen und schützen zu lassen.
4.5 Wird im Rahmen des Auftragsverhältnisses an Kreativleistungen (dazu zählen insbesondere Designs, Wordings, Claims) gearbeitet, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach Zahlung der entsprechenden Buy Outs diese Leistungen wie vereinbart vollumfänglich zu verwenden.
5. LEISTUNGSUMFANG UND ZEITPLAN
5.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem Zeitkontingent im bestätigten Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Black Swan Magic. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Black Swan Magic. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
5.2 Alle Leistungen von Black Swan Magic sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne schriftlicher Rückmeldung des Auftraggebers gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
5.3 Der Auftraggeber wird Black Swan Magic zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Black Swan Magic wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
5.4 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Black Swan Magic haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Black Swan Magic wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber Black Swan Magic schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
5.5 Werden Leistungen über die im Angebot festgehaltenen Leistungen hinaus nach Aufforderung erbracht, werden diese stundenweise abgerechnet. Über diese Leistungen kann im Vorhinein ein Zusatzangebot eingefordert werden, das den genauen Leistungsumfang beschreibt.
Insofern nicht individuell anders vereinbart beläuft sich der Stundensatz dabei auf 225 Euro. Das ergibt einen Tagessatz von 1800 Euro.
5.6 Jedes Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Black Swan Magic für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
5.7 Kostenvoranschläge der Black Swan Magic sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Black Swan Magic schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird die Black Swan Magic den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
5.8 Die im Angebot angegebene Zeitdauer zur Erfüllung einzelner Leistungen ist eine jeweils nach bestem Wissen und Gewissen getroffene Annahme zu Beginn des Projekts. Diese kann sich sowohl durch die Arbeit des Auftraggebers, der Black Swan Magic sowie externer Parteien verzögern. Sollte eine Verzögerung auftreten wird diese unverzüglich an den Auftraggeber gemeldet. Der Auftrag sowie dessen Umfang bleiben davon unberührt. Dabei sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzug ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.9 Black Swan Magic ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im eigenen Namen. Black Swan Magic wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Auftragslaufzeit hinausgehen, hat der Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit Black Swan Magic aus wichtigem Grund.
6. PROJEKTLEITUNG
6.1 Im Rahmen einer Vereinbarung wird immer eine Projektleiterin bzw. ein Projektleiter genannt. Über einen geplanten Wechsel bei der Projektleitung wird der Auftraggeber unverzüglich verständigt. Der Wechsel darf jedoch nur aus wichtigen Gründen (z.B. keine gleichwertige Qualifikation) abgelehnt werden.
7. VERFÜGBARKEITEN UND STUNDENABRECHNUNGEN
7.1 Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter jedenfalls von Montag bis Donnerstag zwischen 09.00 und 15.30 Uhr erreichbar.
7.2 Bei Rahmenverträgen mit Zeitkontingenten, wird die vereinbarte Zeit in Halbtagen und Ganztagen abgerechnet. Wobei, wenn nicht anders vereinbart, ein Halbtag pro Woche jedenfalls als zu verrechnend gilt, um jegliche Kommunikation (Email, Telefon) und allfällige kleine Aufgaben damit abzudecken.
7.3 Die Verwendung des Zeitkontingents wird durch Black Swan Magic dokumentiert und im Bedarfsfall, wenn vom Auftrageber gewünscht, vorgelegt.
7.4 Wird eine vereinbarte Leistung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, so gilt diese jedenfalls als zu verrechnen und die Stunden damit als geleistet. Davon ausgenommen sind trifftige Gründe über die die Black Swan Magic im Einzelfall zu entscheiden hat.
8. EXTERNE KOSTEN, REISEKOSTEN, ROHSTOFFKOSTEN
8.1 Jede für die Erfüllung des Auftrages notwendige bzw. sinnvolle Dienstreise wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die kürzeste, unbedingt notwendige Zeit beschränkt. Die Fahrt zum Reiseziel wird auf die kürzeste direkte Strecke mit den wirtschaftlichsten und umweltverträglichsten Verkehrsmitteln durchgeführt. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Verkehrsmittels werden nicht nur die reinen Fahrtkosten, sondern auch die Fahrtzeit und die Mehraufwendungen bzw. Einsparungen an sonstigen Reisekosten berücksichtigt.
8.2 Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise mittelbar oder unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören die Fahrtkosten, der Verpflegungsmehraufwand, die Übernachtungskosten, die nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Reisenebenkosten (z.B. Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Parkplatzgebühren, Roaminggebühren etc.). Alle anfallenden Reisekosten einschließlich der weiterberechneten Einzelbelege werden grundsätzlich in Höhe des Nettobetrages zuzüglich der für den Kunden zur Anwendung kommenden Umsatzsteuer weiterverrechnet. Dabei kommt ein Aufschlag von 15 Prozent als Bearbeitungsgebühr zur Verrechnung.
8.2.1 Es werden weiterverrechnet: Kosten für Nahverkehrsmittel und Taxi auf Basis der Einzelbelege, Kosten für Bahnreisen (2. Klasse, ab 3 Stunden Fahrzeit 1. Klasse) und Flugreisen lt. Tarif (Economy, bei Langstrecke Business), Kilometergeld für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug in Höhe des geltenden amtlichen Kilometergeldes (Fahrt mit dem PKW von Wien bzw. dem jeweiligen ordentlichen Wohnsitz bzw. Arbeitsort des Mitarbeiters zum Einsatzort des Projektes) und Mietwagenkosten auf Basis der Einzelbelege.
8.2.2 Es werden für jede Übernachtung die Kosten auf Basis der Einzelbelege weiterverrechnet. Werden keine Belege erbracht, kann eine Übernachtungspauschale von € 100,- pro Person und Übernachtung in Rechnung gestellt werden. Die Übernachtungskosten sind für jede Person gerechtfertigt, die eine Wegstrecke von mehr als 100 Kilometer oder auch eine Wegstrecke von mehr als 50 Kilometern im Zeitraum von 20.00 - 07.00 Uhr zwischen Einsatzort und Wohnort zurücklegen muss.
8.2.3 Es werden pro 24 Stunden Dienstreise 28 Euro Verpflegungsaufwand verrechnet. Für An- und Abreisetage beläuft sich der zu verrechnende Betrag auf 14 Euro.
8.3. Alle angeführten Reisekosten werden auch für alle Meetings verrechnet, bei denen die Anreise der Black Swan Magic zum Auftraggeber mehr als 50 Kilometer lang ist. Ausgenommen ist in diesem Fall jeglicher Verpflegungsaufwand.
8.4. Alle Dienstreisen werden zudem vollständig, vom Verlassen des Wohnhauses bis zur Rückkehr ins Wohnhaus, in der Stundenliste aufgeführt und als Arbeitszeit verrechnet.
9. ROHSTOFF- UND MATERIALKOSTEN
9.1 Alle Rohstoffe und Rohstoffmuster ebenso wie andere benötigte Materialen um den vereinbarten Auftrag durchführen zu können, werden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und im kleinstmöglichen Gebinde eingekauft oder angefordert. Eine weitere Rücksprache mit dem Auftraggeber ist dabei erst ab einem Warenwert pro benötigten Rohstoff/Material größer 500 Euro (Nettobetrag) nötig. 9.2 Alle externen Kosten werden direkt über den Auftraggeber abgewickelt. Black Swan Magic fungiert hier lediglich als Vermittler übernimmt aber weder Kosten noch irgendwelche Gewährleistungen, Garantien oder Haftungen.
9.2.1 Sollte eine direkte Abwicklung der Kosten über den Auftraggeber im Einzelfall nicht notwendig sein, so werden die Kosten auf Basis der Einzelbelege weiterverrechnet. Alle Einzelbelege werden grundsätzlich in Höhe des Nettobetrages zuzüglich der für den Kunden zur Anwendung kommenden Umsatzsteuer weiterverrechnet. Dabei kommt ein Aufschlag von 15 Prozent als Bearbeitungsgebühr zur Verrechnung.
10. KENNZEICHNUNG
10.1 Black Swan Magic ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10.2 Der Auftraggeber ist, ausgenommen der schriftlichen Zustimmung durch Black Swan Magic, nicht berechtigt in irgendeiner öffentlichen Form auf die Zusammenarbeit mit Black Swan Magic hinzuweisen.
11. GEWÄHRLEISTUNG
11.1 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Black Swan Magic, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Black Swan Magic zu. Black Swan Magic wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Black Swan Magic ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
11.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Black Swan Magic ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Black Swan Magic haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Black Swan Magic gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
12. VERTRAGSAUFLÖSUNG
12.1 Black Swan Magic ist berechtigt vom Auftrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Beginn, die Ausführung oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird. Desweiteren wenn der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Auftrag, wie zum Beispiel die Zahlung eines fällig gestellten Betrags oder Mitwirkungspflichten, verstößt. Oder auch, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen.
12.2 Der Rücktritt kann aus obigen Gründen auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der zu erbringenden Leistungen erklärt werden. Unbeschadet der Schadensersatzansprüche von Seiten Black Swan Magic sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferungen oder Leistungen vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurden, sowie für die von Black Swan Magic erbrachten Vorbereitungshandlungen.
12.3 Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für Black Swan Magic nachweislich entstandenen Aufwandes, zumindest aber in Höhe von 50% des Netto-Auftragswerts als vereinbart.
12.4 Im Falle der berechtigten, vorzeitigen Auflösung durch Black Swan Magic hat diese Anspruch auf Ersatz jener Aufwendungen, die in Hinblick auf die Begründung und Erfüllung dieses Auftrags entstanden sind (zum Beispiel durch die Anschaffung von Geräten) und die durch die während der Laufzeit des Auftrags vom Auftraggeber bezahlten Entgelte noch nicht abgegolten sind, in diesem Ausmaß.
12.5 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Auftragsinhalt, die nach Auftragsvergabe notwendig werden, teilt Black Swan Magic dem Aufraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Auftragsinhalt nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Auftraggeber aufgrund dieser Abweichungen kein Rücktrittsrecht zu.
12.6 Sollte sich im Zuge der Leistungserbringung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist Black Swan Magic verpflichtet, den Auftraggeber darüber in Kenntnis zu setzen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Leistungen durch Black Swan Magic angefallenen Aufwände sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
13. HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Black Swan Magic und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Black Swan Magic ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung für Ansprüche, die auf Grund der von der Black Swan Magic erbrachten Leistung (z.B. Produktentwicklung) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Black Swan Magic ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Black Swan Magic nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Black Swan Magic diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Bei Fahrlässigkeiten die durch 3. Parteien entstehen - wie zum Beispiel einem Abfüller - mit dem eine Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber durch Black Swan Magic initiiert wurde, ist jegliche Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
13.4 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Black Swan Magic. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14. DATENSCHUTZ
14.1 Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggebers bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
14.2 Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
14.3 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
15. ANZUWENDENDES RECHT
15.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Black Swan Magic und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Black Swan Magic. Bei Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Black Swan Magic die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Black Swan Magic und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Black Swan Magic sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Black Swan Magic berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
17. WIRKSAMKEIT DES VERTRAGES
17.1 Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sind oder werden, hat die Unwirksamkeit der Bestimmungen nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen verpflichten sich die Vertragspartner, die nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmungen am nächsten kommen. Ergeben sich später Lücken im Vertrag, gilt entsprechendes.
18. VERÄNDERUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM UNTERNEHMEN
Jede Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. der Geschäftsstruktur wie z.B.: Firmenwortlaut, verantwortlichen Organe des Unternehmens, Einleitung eines Reorganisationsverfahrens gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz, eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels eines zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens sind unverzüglich, nachweislich und schriftlich mitzuteilen.